Allergiker-Information

Mit der Lebensmittelinformations-VO (EG VO 1169/2011) wird die verpflichtende Allergenkennzeichnung auch auf unverpackte Lebensmittel ausgedehnt!
Hinweis für sensible Verbrauchergruppen und Allergiker:
- FISCH "D": Sämtliche Mono-Produkte enthalten das Allergen FISCH (D)
- MILCH und MILCHPRODUKTE "G": Räucherfisch-Aufstriche enthalten das Allergen G
- Vorsicht ist bei Kleinkindern geboten - Gefahr des Verschluckens von Gräten!
Fisch ist für alle anderen Verbrauchergruppen bedenkenlos geeignet und zu empfehlen!